Blog
Ein Miterbe will nicht verkaufen? Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie als Erbengemeinschaft haben – von Ausgleichszahlung bis Teilungsversteigerung.
Carstensen Immobilien
Als Immobilienmakler begleiten wir oft Menschen mit einer geerbten Wohnung oder einem geerbten Haus. Dabei tauchen bestimmte Fragen immer wieder auf. Eine Frage ist oft: Was soll ich tun, wenn meine Miterben nicht verkaufen wollen oder ganz andere Vorstellungen zur Zukunft der Immobilie haben.
Nach einem Erbfall landen viele Immobilien automatisch in einer Erbengemeinschaft. Das Problem: Entscheidungen wie der Verkauf müssen einstimmig getroffen werden. Doch was, wenn ein Miterbe sich querstellt? Versuchen Sie zunächst die Beweggründe für dieses Verhalten zu ergründen.
Häufige Ursachen für Ablehnung oder Zögern eines Miterben:
Es gibt mehrere Wege, um eine festgefahrene Situation zu lösen:
Ein moderiertes Gespräch – ggf. mit einem neutralen Immobilienmakler oder Mediator – kann helfen, gemeinsame Interessen herauszuarbeiten. Eine neutrale Einschätzung und die fachliche Beratung zum Immobilienwert, zur Rentabilität einer Vermietung oder Eigennutzung oder das Potenzial einer Immobilie liefern am Ende eine sachliche Diskussionsgrundlage.
Wenn die übrigen Miterben zahlungskräftig sind, kann der Erbanteil abgekauft werden. Voraussetzung: Wertermittlung durch neutralen Sachverständigen oder Immobilienmakler. Achten Sie darauf, dass eine Wertermittlung nach den gängigen Wertermittlungsverfahren vorgelegt wird.
Ein einzelner Miterbe kann seinen Erbanteil verkaufen – z. B. an andere Erben oder außenstehende Investoren. Das erhöht den Druck auf die Gemeinschaft.
Ist keine Einigung möglich, kann ein Miterbe beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Nachteil: der Marktwert wird selten erreicht. Die Teilungsversteigerung sollte die letzte Lösung sein, da sie meistens für alle Beteiligten zum schlechtesten finanziellen Ergebnis führt.
Ein erfahrener Makler unterstützt nicht nur bei der Wertermittlung und Vermarktung, sondern kann auch als neutraler Ansprechpartner vermitteln – etwa durch:
Rechtliche Beratung darf nur ein Anwalt leisten. Als Immobilienmakler arbeiten wir aber mit spezialisierten Erbrechtsexperten in Mönchengladbach und Umgebung zusammen und können gerne passende Kontakte vermitteln.
Auch wenn ein Miterbe den Verkauf verweigert, gibt es meist praktikable Wege aus der Sackgasse. Wichtig ist, frühzeitig das Gespräch zu suchen und den professionellen Blick von außen einzuholen.
Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und stehen vor genau dieser Situation? Gerne sende ich Ihnen kostenlos meinen Ratgeber „Erbimmobilien erfolgreich verkaufen“ zu – oder wir sprechen in einem unverbindlichen Telefonat über Ihre Optionen.
👉 Jetzt kostenlos anfordern: Ratgeber