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Was tun, wenn ein Miterbe den Verkauf blockiert?

Ein Miterbe will nicht verkaufen? Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie als Erbengemeinschaft haben – von Ausgleichszahlung bis Teilungsversteigerung.

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10 Min. Lesezeit

Was tun, wenn ein Miterbe den Verkauf der Immobilie blockiert?

Als Immobilienmakler begleiten wir oft Menschen mit einer geerbten Wohnung oder einem geerbten Haus. Dabei tauchen bestimmte Fragen immer wieder auf.  Eine Frage ist oft: Was soll ich tun, wenn meine Miterben nicht verkaufen wollen oder ganz andere Vorstellungen zur Zukunft der Immobilie haben. 

Wenn Uneinigkeit den Verkauf lähmt

Nach einem Erbfall landen viele Immobilien automatisch in einer Erbengemeinschaft. Das Problem: Entscheidungen wie der Verkauf müssen einstimmig getroffen werden. Doch was, wenn ein Miterbe sich querstellt? Versuchen Sie zunächst die Beweggründe für dieses Verhalten zu ergründen.

Typische Gründe für Blockadehaltung

Häufige Ursachen für Ablehnung oder Zögern eines Miterben:

Ihre Optionen als Miterbe

Es gibt mehrere Wege, um eine festgefahrene Situation zu lösen:

🔹 1. Einvernehmliche Lösung suchen

Ein moderiertes Gespräch – ggf. mit einem neutralen Immobilienmakler oder Mediator – kann helfen, gemeinsame Interessen herauszuarbeiten. Eine neutrale Einschätzung und die fachliche Beratung zum Immobilienwert, zur Rentabilität einer Vermietung oder Eigennutzung oder das Potenzial einer Immobilie liefern am Ende eine sachliche Diskussionsgrundlage.

🔹 2. Auszahlung der blockierenden Partei

Wenn die übrigen Miterben zahlungskräftig sind, kann der Erbanteil abgekauft werden. Voraussetzung: Wertermittlung durch neutralen Sachverständigen oder Immobilienmakler. Achten Sie darauf, dass eine Wertermittlung nach den gängigen Wertermittlungsverfahren vorgelegt wird. 

🔹 3. Verkauf an Dritte trotz Ablehnung

Ein einzelner Miterbe kann seinen Erbanteil verkaufen – z. B. an andere Erben oder außenstehende Investoren. Das erhöht den Druck auf die Gemeinschaft.

🔹 4. Teilungsversteigerung als letztes Mittel

Ist keine Einigung möglich, kann ein Miterbe beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Nachteil: der Marktwert wird selten erreicht. Die Teilungsversteigerung sollte die letzte Lösung sein, da sie meistens für alle Beteiligten zum schlechtesten finanziellen Ergebnis führt.

Welche Rolle spielt ein Immobilienmakler dabei?

Ein erfahrener Makler unterstützt nicht nur bei der Wertermittlung und Vermarktung, sondern kann auch als neutraler Ansprechpartner vermitteln – etwa durch:

Rechtlicher Hinweis

Rechtliche Beratung darf nur ein Anwalt leisten. Als Immobilienmakler arbeiten wir aber mit spezialisierten Erbrechtsexperten in Mönchengladbach und Umgebung zusammen und können  gerne passende Kontakte vermitteln.

Fazit: Nicht blockieren lassen – Lösungen sind möglich

Auch wenn ein Miterbe den Verkauf verweigert, gibt es meist praktikable Wege aus der Sackgasse. Wichtig ist, frühzeitig das Gespräch zu suchen und den professionellen Blick von außen einzuholen.

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