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Jahressteuergesetz 2025: Neue Chancen für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten

Jahressteuergesetz 2025: Änderungen für Immobilieneigentümer und die Steuererklärung Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Neuerungen für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten, die bei der Steuererklärung berücksichtigt werden sollten.

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Jahressteuergesetz 2025: Wichtige Änderungen für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige steuerliche Neuerungen:

Optimierte Abschreibungsmöglichkeiten

Nach Ablauf von Sonderabschreibungen, etwa für Mietwohnungsneubauten, erfolgt die weitere Abschreibung auf Basis des Restwerts und eines festen Prozentsatzes – rückwirkend ab 2023.

Grundsteuer: Nachweis eines geringeren Werts

Ein niedrigerer Grundsteuerwert kann leichter nachgewiesen werden. Entscheidend ist der gemeine Wert, belegt durch einen Kaufpreis, der max. ein Jahr vom Hauptfeststellungszeitpunkt abweicht.

Neue Wohngemeinnützigkeit

Ab  2025 wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt. Ziel ist es, den sozialen Wohnungsbau zu stärken.

Photovoltaikanlagen: Erhöhte Steuerfreigrenze

Ab 2025 bleiben Anlagen bis 30 kW peak je Einheit steuerfrei.

Bauleistungen: Elektronische Antragstellung wird Pflicht

Ab 2026 wird die elektronische Antragstellung Pflicht.

Gewerbesteuer

Künftig knüpft die Grundbesitzkürzung an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer.

Grunderwerbsteuer: Gesetzliche Klarstellungen

Neue Regelungen verhindern missbräuchliche Immobilienübertragungen.

Erleichterungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuerstundung bis 10 Jahre auch für vermietete und selbstgenutzte Immobilien.

Fazit

Das Gesetz bietet Chancen, erfordert jedoch eine genaue Auseinandersetzung mit den Änderungen. Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten sollten die Neuerungen frühzeitig prüfen

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