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Jahressteuergesetz 2025: Änderungen für Immobilieneigentümer und die Steuererklärung Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Neuerungen für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten, die bei der Steuererklärung berücksichtigt werden sollten.
Carstensen Immobilien
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige steuerliche Neuerungen:
Nach Ablauf von Sonderabschreibungen, etwa für Mietwohnungsneubauten, erfolgt die weitere Abschreibung auf Basis des Restwerts und eines festen Prozentsatzes – rückwirkend ab 2023.
Ein niedrigerer Grundsteuerwert kann leichter nachgewiesen werden. Entscheidend ist der gemeine Wert, belegt durch einen Kaufpreis, der max. ein Jahr vom Hauptfeststellungszeitpunkt abweicht.
Ab 2025 wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt. Ziel ist es, den sozialen Wohnungsbau zu stärken.
Ab 2025 bleiben Anlagen bis 30 kW peak je Einheit steuerfrei.
Ab 2026 wird die elektronische Antragstellung Pflicht.
Künftig knüpft die Grundbesitzkürzung an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer.
Neue Regelungen verhindern missbräuchliche Immobilienübertragungen.
Steuerstundung bis 10 Jahre auch für vermietete und selbstgenutzte Immobilien.
Das Gesetz bietet Chancen, erfordert jedoch eine genaue Auseinandersetzung mit den Änderungen. Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten sollten die Neuerungen frühzeitig prüfen
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