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Anschaffungskosten beim Kauf einer Immobilie: Eine umfassende Analyse

Der Kauf einer Immobilie ist ein bedeutender finanzieller Schritt. Neben dem eigentlichen Kaufpreis fallen zahlreiche weitere Kosten an, die oft unterschätzt werden. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anschaffungskosten, gehen auf nachträgliche Anschaffungskosten ein, beleuchten steuerliche Möglichkeiten und zeigen die Vorteile einer genauen Aufteilung von Grund und Boden.

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21 Min. Lesezeit

Was sind Anschaffungskosten?

Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Kaufpreis der Immobilie sowie allen Kosten zusammen, die direkt mit dem Erwerb verbunden sind. Diese umfassen:

Diese Kosten sollten bei der Finanzplanung unbedingt berücksichtigt werden, da sie den Gesamtaufwand erheblich erhöhen.

Oft fällt auch der Begriff der Kaufnebenkosten. Darunter fallen alle der oben genannten Kosten mit Ausnahme des direkten Kaufpreises.

Was gehört nicht zu den Anschaffungskosten?

Kosten, die nicht direkt in Zusammenhang mit der Immobilie stehen, können auch nicht den Anschaffungskosten angerechnet werden. Dazu gehören unter anderem: die Notarkosten für die Grundschuldeintragung ins Grundbuch oder die Zinsen für eine Baufinanzierung.

Diese können aber als Werbungskosten geltend machen. Dies gilt aber nur im Fall der gewerblichen Nutzung der Immobilie oder bei Vermietung.

Nachträgliche Anschaffungskosten: Was kommt nach dem Kauf?

Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen, wenn Käufer nach dem Immobilienerwerb in die Immobilie investieren müssen, um diese instand zu setzen oder anzupassen. Hierzu zählen:

Für die nachträglichen Anschaffungskosten wird oft auch der Begriff „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ verwendet.

Es ist ratsam, auch diese Posten im Voraus einzukalkulieren, um Überraschungen zu vermeiden.

Steuerliche Möglichkeiten: So können Sie sparen!

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Die Möglichkeit, Kosten steuerlich abzusetzen, hängt davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Für Vermieter gibt es in der Regel deutlich mehr Optionen, Aufwendungen steuerlich geltend zu machen als für Selbstnutzer. Zu den absetzbaren Kosten zählen beispielsweise:

Bei der Eigennutzung sind die steuerlichen Möglichkeiten deutlich begrenzter. Hier lassen sich in der Regel lediglich bestimmte Handwerkerleistungen für Renovierungsarbeiten steuerlich absetzen, wenn sie in der Steuererklärung korrekt angegeben werden.

Aspekte der steuerlichen Absetzbarkeit von Anschaffungskosten

Immobilienkäufer können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile nutzen. Hier sind einige wichtige Aspekte:

1. Abschreibung (AfA)

2. Werbungskosten bei Vermietung

Kosten, die durch die Vermietung entstehen, sind steuerlich absetzbar, z. B.:

3. Grunderwerbsteuer optimieren

In einigen Fällen können Sie die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer reduzieren, z. B. indem Einbauten wie Küchen oder Mobiliar separat vom Kaufpreis ausgewiesen werden.

Die Aufteilung des Kaufpreises im Kaufvertrag in verschiedene Bestandteile wie Gebäude und Grundstück kann  eine steuerliche Ersparnis bringen. Bei Eigentumswohnungen kann zudem die Instandhaltungsrücklage berücksichtigt werden, die den zu versteuernden Kaufpreis reduziert. Siehe dazu auch weiter unten: Vorteile bei der Aufteilung von Grundstück und Gebäude.

4. Sonderabschreibungen

Für Neubauten oder energetisch besonders effiziente Gebäude bietet der Gesetzgeber teilweise Sonderabschreibungen an.

Vorteile bei der Aufteilung von Grundstück  und Gebäude

Eine korrekte Aufteilung des Kaufpreises zwischenGrundstück und Gebäude  sowie dem Gebäudeanteil hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Der Bodenwertanteil kann nicht abgeschrieben werden, während der Gebäudeanteil – insbesondere bei vermieteten Immobilien – steuerlich geltend gemacht werden kann. Es kann daher Sinn machen, den Gebäudeanteil beim Kaufpreis im Kaufvertrag zu dokumentieren.

Vorgehensweise bei der Aufteilung

Anschaffungskosten im Erbfall bzw. bei einer erblichen Grundstücksübertragung

Anschaffungskosten können auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie im Zuge einer Grundstücksübertragung bei Erbfolge entstehen. Ausgleichszahlungen an die Miterben können steuerlich angesetzt werden. Dies betrifft auch die Übernahme eventuell vorhandener Grundschulden.

Fazit: Gründliche Planung zahlt sich aus

Die Anschaffungskosten beim Immobilienkauf gehen weit über den eigentlichen Kaufpreis hinaus. Eine detaillierte Kalkulation, die auch nachträgliche Kosten und die Aufteilung von Grund und Boden berücksichtigt, ist essenziell, um Überraschungen zu vermeiden. Nutzen Sie zudem alle steuerlichen Vorteile, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren.

Wenn Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, einen Experten zu konsultieren. So sichern Sie sich eine fundierte Grundlage für eine erfolgreiche Immobilieninvestition.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.