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Jahressteuergesetz 2024: Neue Chancen für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten

Jahressteuergesetz 2024: Änderungen für Immobilieneigentümer und die Steuererklärung Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Neuerungen für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten, die bei der Steuererklärung berücksichtigt werden sollten. Die Änderungen fördern Nachhaltigkeit und Effizienz in der Immobilienbranche und bieten steuerliche Vorteile. Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten: Immobilien können ab 2023 nach Ablauf von Sonderabschreibungen auf Basis des Restwerts mit festen Prozentsätzen abgeschrieben werden. Voraussetzung ist eine zuvor degressive Abschreibung. Grundsteueranpassung: Immobilieneigentümer können leichter einen niedrigeren Grundstückswert geltend machen. Der gemeine Wert, beispielsweise ein Kaufpreis innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt, dient dabei als Nachweis. Steuerliche Förderung für Photovoltaik: Ab 2025 bleiben Photovoltaikanlagen bis 30 kW peak steuerfrei. Dies gilt auch für Gewerbeimmobilien und Gebäude ohne Wohneinheiten. Neue Anforderungen bei der Jahressteuererklärung: Ab 2026 wird die elektronische Antragstellung für Bauleistungen verpflichtend. Zudem sind ab 2025 zusätzliche Nachweise wie Kontennachweise und Anlagenverzeichnisse für die E-Bilanz erforderlich. Weitere Änderungen betreffen die Förderung gemeinnütziger Wohnprojekte, Klarstellungen zur Grunderwerbsteuer und erleichterte Steuerstundungen bei Erbschaften und Schenkungen. Für Immobilieneigentümer bietet das Gesetz Chancen, erfordert aber genaue Vorbereitung bei der Jahressteuererklärung, um Vorteile optimal zu nutzen.

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Jahressteuergesetz 2024: Wichtige Änderungen für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Neuerungen, die Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten betreffen. Mit den Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen sollen Nachhaltigkeit und Effizienz in der Immobilienbranche gefördert werden. Hier die zentralen Änderungen im Überblick.

Optimierte Abschreibungsmöglichkeiten

Die steuerliche Behandlung von Abschreibungen wurde verbessert. Nach Ablauf von Sonderabschreibungen, etwa für Mietwohnungsneubauten, kann die weitere Abschreibung künftig auf Basis des Restwerts und eines festen Prozentsatzes erfolgen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2023. Voraussetzung ist, dass die Abschreibung bereits zuvor degressiv nach den neuen Vorgaben durchgeführt wurde.

Grundsteuer: Nachweis eines geringeren Werts

Immobilienbesitzer können einfacher einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks gegenüber dem festgesetzten Grundsteuerwert geltend machen. Der sogenannte gemeine Wert ist dabei entscheidend. Ein Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erzielt wurde, kann hierfür als Beleg dienen.

Neue Wohngemeinnützigkeit

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt. Ziel ist es, gemeinnützigen Wohnprojekten mehr Spielraum zu geben und den sozialen Wohnungsbau zu stärken.

Photovoltaikanlagen: Erhöhte Steuerfreigrenze

Die Förderung von Photovoltaikanlagen wurde ausgeweitet. Ab 2025 gelten Anlagen bis 30 kW peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit als steuerfrei. Diese Freigrenze gilt auch für Gebäude ohne Wohneinheiten, was vor allem für Unternehmen relevant ist. Wichtig: Eine Versteuerung erfolgt nur bei Überschreiten der Freigrenze.

Bauleistungen: Elektronische Antragstellung wird Pflicht

Ab 2026 müssen Bauunternehmen den Erstattungsantrag für den Steuerabzugsbetrag elektronisch stellen. Ausnahmen gelten nur in Härtefällen. Diese Digitalisierung soll die Verwaltung vereinfachen und beschleunigen.

E-Bilanz: Ausgeweitete Übermittlungspflichten

Die elektronische Übermittlungspflicht für steuerliche Bilanzen wird ausgeweitet. Ab 2025 müssen zusätzlich Kontennachweise und Anlagenverzeichnisse eingereicht werden. Für diese neuen Anforderungen gelten Übergangsfristen bis 2027.

Gewerbesteuer: Änderungen bei Grundbesitzkürzungen

Ab 2025 knüpft die Kürzung der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkosten an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer. Diese Anpassung schafft mehr Transparenz und verhindert den Missbrauch von Steuervergünstigungen.

Grunderwerbsteuer: Gesetzliche Klarstellungen

Ein neues Gesetz schließt Lücken bei der Zuordnung von Grundstücken zum Gesellschaftsvermögen. Ziel ist es, missbräuchliche Gestaltungen bei Immobilienübertragungen zu verhindern. Die Regelungen treten mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Erleichterungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Steuerstundung bei geerbtem oder geschenktem Wohnimmobilienbesitz wird ausgeweitet. Bis zu zehn Jahre Stundung sind möglich, wenn die Steuer nur durch den Verkauf der Immobilie bezahlt werden könnte. Neu ist, dass die Regelung auch für vermietete oder selbstgenutzte Immobilien gilt.

Fazit

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt neue Möglichkeiten, erfordert jedoch eine genaue Auseinandersetzung mit den Änderungen. Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten sollten die Neuerungen frühzeitig prüfen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

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